Die Hilfen werden individuell und flexibel nach den Erfordernissen des jeweiligen Menschen gestaltet und verbindlich vereinbart. Dabei wollen wir helfen, vorhandene Fähigkeiten zu erweitern, neue zu entdecken und Probleme gemeinsam zu lösen. Wir arbeiten mit anderen Institutionen im Netzwerk zusammen
Die konkreten Ziele und Aufgaben der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem Klienten und der Beratungsstelle werden im Rahmen einer Individuellen Hilfeplanung nach den Vorgaben des Landschaftsverbandes Rheinland miteinander vereinbart. Die Übereinkunft der Individuellen Hilfeplanung ist für die Beratungsstelle wie auch für den Klienten verbindlich; beide verpflichten sich, im Sinne und im Rahmen dieser Übereinkunft zusammenzuarbeiten.
Unsere Anerkennung der Selbstbestimmungsrechte des Klienten und der Vertragscharakter der Individuellen Hilfeplanung schließen eine Mitwirkungspflicht des Klienten ein, sich nach seinen Möglichkeiten bei der Umsetzung der Hilfeplanung zu engagieren
Wenn Sie eine Betreuung in Erwägung ziehen, laden wir Sie zu unserer Perspektivgruppe ein (jeden 2. Montag, 15.30 bis 17.00 Uhr). Dort beantworten ein Betreuter und ein Betreuer Ihre Fragen.
Rufen Sie uns an und vereinbaren ein persönliches Gespräch.