Konzept

Die „Freie gemeinnützige Beratungsstelle für Psychotherapie e.V.“ wurde 1986 gegründet, um Menschen in Notsituationen eine Beratung und Hilfestellung zu bieten. Daraus entwickelte sich seit 1989 ein Angebot für das ambulante Betreute Wohnen gemäß §§ 53, 54 SGB XII in Verbindung mit § 55 SGB IX für psychisch behinderte Menschen, anerkannt vom LVR. Der Verein ist Mitglied im PARITÄTISCHEN (Wohlfahrtsverband), der AGpR (Arbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrie Rheinland e.V.) und der DGSP EV (Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie).

Die Beratungsstelle für Psychotherapie e.V. vermietet auch Wohnraum in Wohngemeinschaften. Die Vermietung als ein Angebot des Vereins ist klar getrennt von den Betreuungsangeboten und wird mit diesen nicht vertraglich verknüpft.

1. Ziel der Betreuung

Begleitung des Betroffenen, um ihm eine nach seinen individuellen, ganz persönlichen Zielen und Wünschen weitestgehend eigenverantwortliche und selbstständige Wohn- und Lebensform zu ermöglichen oder zu erhalten. Angesprochen sind hier die Bereiche

  • Wohnen
  • Ausbildung, Arbeit, Tätig sein
  • Freizeit
  • Soziale Bindungen

Unter Einbeziehung der Lebenswelt des Betroffenen und der darin verborgenen Möglichkeiten werden mit ihm individuelle Ziele angestrebt, deren Erreichen er bemerken kann und die ihm zu Erfolgserlebnissen verhelfen. Zur Unterstützung und gegebenenfalls zum Erlangen hierzu erforderlicher Kompetenzen werden Hilfen angeboten in den Kategorien

  • Alltägliche Lebensführung
  • Individuelle Basisversorgung
  • Gestaltung sozialer Beziehungen
  • Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben
  • Kognitive und psychische Kompetenzen
  • Orientierung
  • Kommunikation
  • Gesundheitsförderung und -erhaltung

Angestrebt wird eine Gemeindeintegration der Hilfen, um durch ein ortsnahes, den individuellen Bedürfnissen und Wünschen des Betroffenen entsprechendes Angebot soziale Bindung zu erhalten oder zu schaffen und gleichzeitig durch Koordination und Vernetzung der Hilfen ein größeres Hilfsnetz in der Gemeinschaft zu etablieren.

2. Feststellen der Hilfen

Grundlage zur Feststellung der Hilfen ist das Individuelle Hilfeplanverfahren des Landschaftsverbandes Rheinland, mit dem der sozialrechtlich relevante Bedarf und die zur Bedarfsdeckung erforderlichen Maßnahmen ermittelt werden.

Mit dem individuellen Hilfeplan werden die zu leistenden Hilfen mit dem Hilfeempfänger gleichberechtigt verhandelt und festgelegt. Sie haben das Ziel, den psychisch kranken Menschen zu befähigen, in einem so weit wie möglich „normalen“ Kontext die von ihm angestrebte Wohn- und Lebensform zu erreichen oder zu erhalten. Die Arbeit mit dem IHP schafft für den Klienten die Grundlage für eine Auseinandersetzung mit seinen Fähigkeiten und Ressourcen sowie mit den ihm zur Erreichung seiner Ziele noch fehlenden Kompetenzen. Die konkrete Festlegung von Zielen und Maßnahmen in einem bestimmten Zeitraum macht ein schrittweises Vorgehen möglich und schafft Erfolgserlebnisse.

3. Ort der Hilfen

Die erforderlichen Hilfen, die am Bedarf und den Wünschen des Hilfeempfängers orientiert sind, können an verschiedenen Orten erfolgen:

  • in der eigenen Wohnung, allein oder als Paar
  • in einer Wohngemeinschaft
  • im buero der Beratungsstelle für Psychotherapie e.V.
  • oder an anderen adäquaten Orten

4. Hilfsangebote

Grundlage für die Hilfeleistungen ist ein individueller Hilfeplan, der gemeinsam vereinbart wird. Alle Hilfen dienen dazu, dem Hilfeempfänger die von ihm angestrebte Wohn- und Lebensform zu ermöglichen. Zu möglichen Hilfsangeboten gehören Erstgespräche, Hilfeplangespräche, Beratungsgespräche, lebenspraktische Hilfestellungen z.B. im Wohnumfeld oder in anderen Kontakträumen, Begleitungen und Telefonkontakte, Krisenintervention. Entsprechend dem individuellen Hilfeplan können Hilfestellungen durch Einzelbetreuung oder durch Gruppenangebote erfolgen.

Die Betreuungsangebote werden individuell über den Betreuungsvertrag vereinbart und stehen grundsätzlich allen Betreuten zur Verfügung. Weiterhin wird jeder Betreute darin unterstützt, je nach ärztlicher Indikation notwendige fachärztliche Versorgung durch ambulante Ärzte, zusätzliche Hilfen wie z.B. eine soziotherapeutische Maßnahme oder Psychotherapie bei einem Therapeuten seiner Wahl in Anspruch zu nehmen. Bei Bedarf und Wunsch werden gemeinsam mit den Bezugspersonen des Hilfeempfängers wie z.B. Angehörige, Ärzte, gesetzliche Betreuer, SPZ, Tagesstätte, Werkstätte, Therapeuten, Arbeitsberater, etc. Gespräche geführt. Das breite Angebot an Hilfen ermöglicht es, in Krisensituationen adäquat auf die Bedürfnisse des Hilfeempfängers zu reagieren.

Die Einbeziehung der Lebenswelt des Hilfeempfängers dient gleichzeitig dazu, seine persönlichen Interessen, Fähigkeiten und Ressourcen aufzuspüren. Seine Einbindung und Beteiligung am gesellschaftlichen Leben schaffen die besten Voraussetzungen, diese zu seiner Lebensbewältigung und Selbstfindung nutzbar zu machen.

5. Betreuungsvertrag

Grundlage des Betreuungsvertrages ist der durch den LVR bewilligte Hilfebedarf. Dieser Hilfebedarf wird jeweils für einen begrenzten Zeitraum (maximal ein Jahr) festgestellt. Im Betreuungsvertrag werden die für beide Seiten verbindlichen Hilfen festgestellt und beschrieben. Zusätzlich zur Bewilligung durch den LVR wird ein Attest des Facharztes als auch ein Sozialhilfegrundantrag benötigt.

6. Qualitätskontrolle

Den Leistungsempfängern steht ein Beschwerdeausschuss zur Verfügung. Die Leitlinien für den Beschwerdeausschuss und die Daten seiner Mitglieder werden als Anlage zum Betreuungsvertrag dem Hilfeempfänger bei Betreuungsbeginn ausgehändigt. Mit diesem Instrument wird die Qualität der zu erbringenden Leistungen überprüft; gleichzeitig ermutigt die Beratungsstelle für Psychotherapie e.V. die Hilfeempfänger zur aktiven Wahrnehmung ihrer Interessen. Die Beratungsstelle für Psychotherapie e.V. fühlt sich dem trialogischen Ansatz verpflichtet.

7. Das Team

Alle Betreuungsleistungen werden durch ein qualifiziertes und multiprofessionelles Team geleistet, das besonders im Bereich der Gruppenarbeit weitergebildet ist. Fortbildungen, Supervision und Dokumentation sichern die hohe Qualität der Arbeit. Alle Hilfen sind in das gemeindepsychiatrische Netz eingebunden und koordiniert. Dazu gehören auch der regelmäßige Austausch in regionalen und überregionalen Arbeitskreisen sowie eine kollegiale Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern des LVR.